Bilder: Unfall, Verkehr bei Nacht, ein Porsche, Ampel und Autobahn
Anspruch auf Geldrückerstattung? 
Bild: Verkehr usw.

Keine Geldrückerstattung bei "gekaufter" MPU.

Dem Betroffenen war die Fahrerlaubnis entzogen worden. Zwecks Wiedererlangung des Führerscheins wurde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Auch ohne Fahrerlaubnis fuhr der Mann weiter und verursachte einen Verkehrsunfall.

Auf Anraten eines Freundes bezahlte er 8000,- Euro an einen Psychologen, der im versprach, dafür zu sorgen, dass er die MPU mit absoluter Sicherheit bestehen würde. Der Psychologe empfahl dem Mann, die MPU in Hamburg abzulegen. Dies wurde dem Betroffenen aber verweigert mit der Begründung, dass er ohne Fahrerlaubnis eine Verkehrsstraftat, den Unfall, begangen habe.

Daraufhin weigerte sich der Psychologe ihm das Geld zurück zu geben. Zwecks einer Klage gegen den vermeintlichen ãMPU-HelferÒ begehrte der Mann die Erstattung der Prozesskosten vom Staat. Dies wurde ihm aber mangels Erfolgsaussichten verweigert. Das Geschäft mit dem Psychologen sei auf keiner rechtlichen Basis vollzogen worden und daher besitzt der Bürger auch keinen Anspruch auf die Forderung der Geldrückerstattung, so das Oberlandesgericht Karlsruhe.