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| Fahrerlaubnis auf Probe | |
Fahrerlaubnis auf ProbeNormalerweise dauert die Probezeit nach erstmaligem Erhalt der Fahrerlaubnis zwei Jahre. Bei einem schweren Verkehrsverstoß oder zwei weniger schweren muss der Kraftfahrer auf Probezeit an einem Aufbauseminar (Nachschulung) teilnehmen. Daraufhin wird die Probezeit dann auf vier Jahre verlängert. Des Weiteren werden folgende Maßnahmen anhand des Punktesystems angewendet:
Wenn ein Kraftfahrer bereits an einem Aufbauseminar teilnehmen musste und dann sich dann erneut eines schweren Verkehrsverstoßes oder zwei weniger schwerer Verkehrsstraftaten schuldig macht, wird eine Verwarnung erteilt und die Empfehlung innerhalb der nächsten zwei Monate an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Sollte der Kraftfahrer eine verkehrpsychologische Beratung nicht in Anspruch nehmen und nach Ablauf der zwei Monate wiederholt mit einem schweren oder zwei weniger schweren Verkehrsverstöße auffällt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein bleibt dann für mindestens drei Monate einbehalten. Allgemein gilt, dass nur solche Verstöße in diese Regelung mit einbezogen werden, die in das Verkehrszentralregister eintragen werden, d.h. ab 40 Euro Geldstrafe.
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