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| Grundlegendes im europäischen Fahrerlaubnisrecht | |
Grundlegendes im europäischen FahrerlaubnisrechtBereits 1980 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die Erste Richtlinie über den Führerschein erstellt und damit die Grundlagen für eine europaweite Zusammenarbeit im Bereich des Führerscheins geschaffen. Folgende Punkte waren im Wesentlichen darin enthalten:
Elf Jahre später folgte die Zweite Richtlinie über den Führerschein. Die wichtigsten Bestandteile sind wie folgt:
Diese Richtlinien gelten aber nicht automatisch in den Mitgliedstaaten, sondern müssen von den nationalen Regierungen umgesetzt werden. In der Bundesrepublik Deutschland geschah dies durch "das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. April 1998 (BGBl. I S. 747)" und durch die "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung) vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214, Heft 55; die Verordnung wurde darüber hinaus mit Begründung abgedruckt im Verkehrsblatt Heft 20, Erscheinungsdatum 30.10.1998)". Diese wurden am 1. Januar 1999 in die Praxis umgesetzt. Das Gesetz bezieht sich auf das neue Fahrerlaubnisrecht, die Vorschriften für eine begrenzte Fahrerlaubnis und das geänderte Punktesystem. Alles Weitere, unter anderem die Zusammenstellung der Fahrerlaubnisklassen sowie Vorraussetzungen für die Erteilung eines Führerscheins werden von der Verordnung umfasst. Quelle: Bundesinnenministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen, bmvbw.de
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