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Grundlegendes im europäischen Fahrerlaubnisrecht 
Bild: Verkehr usw.

Grundlegendes im europäischen Fahrerlaubnisrecht

Bereits 1980 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die Erste Richtlinie über den Führerschein erstellt und damit die Grundlagen für eine europaweite Zusammenarbeit im Bereich des Führerscheins geschaffen. Folgende Punkte waren im Wesentlichen darin enthalten:

  • die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine im grenzüberschreitenden Verkehr und bei vorübergehenden Aufenthalten als Tourist oder Besucher,
  • den prüfungsfreien Umtausch der Führerscheine bei der Verlegung des Wohnsitzes der Inhaber in einen anderen Mitgliedstaat,
  • Mindestanforderungen an die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung sowie die Tauglichkeit der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber und
  • die Einführung des einheitlichen rosa EG-Modells für den Führerschein.

Elf Jahre später folgte die Zweite Richtlinie über den Führerschein. Die wichtigsten Bestandteile sind wie folgt:

  • die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine, auch wenn der Inhaber seinen Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt,
  • die Einführung der internationalen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen mit den Klassen A bis E und der Möglichkeit von Unterklassen,
  • detailliertere Mindestanforderungen an die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung,
  • detailliertere Mindestanforderungen an die Tauglichkeit der Fahrerlaubnisbewerber und -inhaber und
  • die Einführung eines einheitlichen Führerscheinmusters im Scheckkartenformat als Alternative zum herkömmlichen Papiermuster.

Diese Richtlinien gelten aber nicht automatisch in den Mitgliedstaaten, sondern müssen von den nationalen Regierungen umgesetzt werden. In der Bundesrepublik Deutschland geschah dies durch "das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. April 1998 (BGBl. I S. 747)" und durch die "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung) vom 18. August 1998 (BGBl. I S. 2214, Heft 55; die Verordnung wurde darüber hinaus mit Begründung abgedruckt im Verkehrsblatt Heft 20, Erscheinungsdatum 30.10.1998)". Diese wurden am 1. Januar 1999 in die Praxis umgesetzt. Das Gesetz bezieht sich auf das neue Fahrerlaubnisrecht, die Vorschriften für eine begrenzte Fahrerlaubnis und das geänderte Punktesystem.

Alles Weitere, unter anderem die Zusammenstellung der Fahrerlaubnisklassen sowie Vorraussetzungen für die Erteilung eines Führerscheins werden von der Verordnung umfasst.

Quelle: Bundesinnenministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen, bmvbw.de