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Führerschein im Ausland? 
Bild: Verkehr usw.

Führerschein im Ausland?

Immer mehr Kraftfahrer, denen der Führerschein entzogen und für die Wiedererlangung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet wurde, weichen einfach auf ein anderes europäisches Land aus. Denn nur in Deutschland gibt es die MPU. So kann man zum Beispiel in den Niederlanden einen Führerschein auch dann machen, wenn in Deutschland dafür eine bestandene MPU Vorraussetzung ist. Einzige Bedingung ist der Ablauf der Speerfrist in Deutschland. Die Kosten in den Niederlanden belaufen sich auf etwa 5000 Euro. Dies beinhaltet auch eine organisierte Meldeadresse für 185 Tage, ohne die keine Führerscheinprüfung vollzogen werden darf. Kontakt zu dieser Art der Führerscheinprüfung bekommt man meist übers Internet oder über Zeitungsanzeigen.

Bisher wurden diese EU-Führerscheine häufig bei Verkehrskontrollen von der deutschen Polizei entzogen mit der Begründung, dass die 185-Tage Meldeadresse nicht wirklich eingehalten wurde. Dies ist nach dem neuesten Urteil vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg nicht mehr möglich. Auch zur Stabilität des allgemeinen Vertrauens in der EU, muss ein einmal ausgestellter Führerschein akzeptiert werden, im Vertrauen darauf, dass die zuständige Behörde des entsprechenden Landes korrekt gearbeitet hat.

Nur bei Nichteinhaltung der Speerzeit, die beim Führerscheinentzug in Deutschland erteilt worden ist, darf der Führerschein einbehalten werden. Allgemein wird für die Zukunft ein steigender Führerscheintourismus in die benachbarten EU-Länder erwartet, um die hiesige Praxis der medizinisch-psychologischen Untersuchung zu umgehen.