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| Umtausch alter Führerscheine | |
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Auf dem EU-Verkehrsministerrat in Luxemburg am 7. Oktober 2004 wurde vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, das Resultat einer monatelangen Diskussion bezüglich des Umtausches alter Führerscheine mitgeteilt. Der Kompromiss unter den EU-Staaten besagt, dass „wer heute im Besitz eines deutschen Führerscheins ist, [diesen] lebenslang im gesamten EU-Raum nutzen [kann]. Es gibt weder einen Umtausch noch eine Befristung." Für die Zukunft wurde allerdings auch folgende Regelung vereinbart: Beim Ersterwerb eines Führerscheins ist dessen Gültigkeit auf zehn Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist muss jedoch keine neue Prüfung abgelegt werden. Wer in ein anderes EU-Land zieht, hat zwei Jahre Zeit, bis er sich dem dort geltenden Recht unterwerfen muss. Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau-, und Wohnungswesen. |
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