Bilder: Unfall, Verkehr bei Nacht, ein Porsche, Ampel und Autobahn
Umtausch alter Führerscheine 
Bild: Verkehr usw.

Auf dem EU-Verkehrsministerrat in Luxemburg am 7. Oktober 2004 wurde vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, das Resultat einer monatelangen Diskussion bezüglich des Umtausches alter Führerscheine mitgeteilt. Der Kompromiss unter den EU-Staaten besagt, dass „wer heute im Besitz eines deutschen Führerscheins ist, [diesen] lebenslang im gesamten EU-Raum nutzen [kann]. Es gibt weder einen Umtausch noch eine Befristung."

Für die Zukunft wurde allerdings auch folgende Regelung vereinbart: Beim Ersterwerb eines Führerscheins ist dessen Gültigkeit auf zehn Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist muss jedoch keine neue Prüfung abgelegt werden. Wer in ein anderes EU-Land zieht, hat zwei Jahre Zeit, bis er sich dem dort geltenden Recht unterwerfen muss.

Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau-, und Wohnungswesen.