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| Alkohol und Drogen werden oft unterschätzt | |
Alkohol und Drogen werden oft unterschätztWer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss im Straßenverkehr in einen Unfall verwickelt wird, muss mit harten Strafen rechnen. Der Führerschein kann entzogen werden. Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Schadenersatzforderungen, Rückzahlungen an die eigene Versicherung bringen den Übeltäter mitunter in eine sehr unangenehme Situation. Häufig werden die Auswirkungen von Alkohol und Drogen im Straßenverkehr unterschätzt.
Dabei wirken sich schon kleine Mengen auf das Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen aus. Auch wenn bei einem Unfall keine Eigenverschuldung nachgewiesen wird, trägt der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehende Beteiligte automatisch eine Teilschuld. Deswegen sollte man es sich wirklich gut überlegen, wann man das Kraftfahrzeug besser stehen lässt und die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi benutzt. Im vergangenen Jahr 2004 war zum Beispiel im Kreis Esslingen bei einem Drittel der tödlichen Unfälle im Straßenverkehr Alkohol mit im Spiel. Am häufigsten ereignen sich Unfälle unter Alkoholeinfluss am Wochenende. Verständlicherweise, denn am Wochenende gehen viele Jugendlichen oder jungen Erwachsenen feiern. Ab 0,5 Promille im Blut macht man sich am Steuer eines Kraftfahrzeuges strafbar. Allerdings bedeutet dies nicht, dass man sich mit weniger als 0,5 Promille beruhigt ans Steuer setzen kann. Sollte ein Kraftfahrer mit 1,1 Promille erwischt werden, nimmt der Gesetzgeber absolute Fahruntüchtigkeit an. Dies wird mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet. Außerdem wird der Führerschein für 6 Monate entzogen und in Flensburg werden sieben Punkte eingetragen. Mit 1,6 Promille kann die Fahrerlaubnis nur bei einer bestandenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) wiedererlangt werden.
Illegale Drogen, wie Cannabis, Heroin, Kokain, Amphetamine und Designer-Drogen, werden im Straßenverkehr immer mehr zu einem Problem. Bei diesen Drogen gibt es noch keine festgelegten Grenzwerte. Hier reicht allein der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung des Straßenverkehrs. Sollten diese Stoffe im Blut festgestellt werden, macht sich der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit schuldig. Extra dafür geschulte Polizisten kontrollieren verstärkt hinsichtlich Drogenmissbrauchs. Hierbei werden Drogenschnelltests vor Ort oder Blutuntersuchungen verwendet. Im vergangen Jahr mussten 340 Verkehrsteilnehmer im Landkreis Esslingen eine Blutprobe abgeben. Bei 241 stellte sich ein positiver Befund heraus. Je nach Schwere des Falls, wird dem Betroffenen die Fahrerlaubnis für einen bestimmten Zeitraum entzogen. Hierbei kann auch eine MPU angeordnet werden. Besonders hart kann es Fahranfänger treffen bei denen ein Verdacht auf Drogenkonsum besteht. Hier macht die Fahrerlaubnisbehörde im Normalfall eine positive MPU zur Bedingung für die Ausstellung der Fahrerlaubnis. Um dem entgegen zu wirken, werden als Präventivmaßnahmen Aufklärungsveranstaltungen in Schulen abgehalten. Besonderes Augenmerk wird außerdem auf die so genannten Alcopops gelegt. Da man den Alkohol aufgrund der Süße des Getränks meist nicht schmecken kann, wird die Wirkung leicht unterschätzt. Auch hier wird Aufklärungsarbeit geleistet. Quelle: Der Teckbote |
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