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Verkehrszentralregister 
Bild: Verkehr usw.

Verkehrszentralregister

Das Verkehrszentralregister hat seinen Standort beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Dort werden alle Daten bezüglich der Fahrerlaubnis und etwaiger Verstöße gespeichert. Solche Verstöße sind zum Beispiel: namentlich Entziehungen, Versagungen, Fahrverbote und Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten ab 40 Euro Bußgeld.

Außerdem werden seit dem 1. Januar 1999 nicht nur die Daten über Fahrerlaubnisse von Fahranfängern, sondern auch alle weiteren Daten über ausgestellte Führerscheine gesammelt. Kurzum, alle Daten, die mit dem Führerschein zu tun haben, werden dort festgehalten und archiviert.

Aus diesem Register kann man unentgeltlich Auskunft erhalten. Erforderlich ist hierfür aus Gründen der Datensicherheit ein ausreichender Identitätsnachweis. Folgende Nachweise reichen aus:

  • die amtliche Beglaubigung der Unterschrift,
  • die Ablichtung des Personalausweises oder des Passes oder
  • bei persönlicher Antragstellung der Personalausweis, der Pass oder der behördliche Dienstausweis.

Auch ein Rechtsanwalt kann Einsicht in die Daten eines Kraftfahrers bekommen; vorausgesetzt er besitzt die entsprechende Vollmacht des Betroffenen.